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OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2017

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Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen erörtern die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, der den internationalen Konsens bei der Verrechnungspreisbestimmung darstellt, d.h. der Bewertung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen für Steuerzwecke. Angesichts der entscheidenden Rolle, die multinationale Unternehmen in der Weltwirtschaft spielen, ist die Verrechnungspreisbestimmung sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die Steuerpflichtigen weiterhin von größter Bedeutung. Die Staaten müssen sicherstellen, dass die steuerpflichtigen Gewinne multinationaler Unternehmen nicht künstlich in andere Steuerhoheitsgebiete verlagert werden und dass die von multinationalen Unternehmen in ihrem Steuerhoheitsgebiet ausgewiesene Besteuerungsgrundlage der dort ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit entspricht. Für die Steuerpflichtigen ist es entscheidend, die Risiken einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu begrenzen, die sich aus Uneinigkeiten zwischen zwei Staaten über die Bestimmung der fremdvergleichskonformen Vergütung für ihre grenzüberschreitenden Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen ergeben können.

Diese Ausgabe der OECD-Verrechnungspreisleitlinien von 2017 enthält die umfassenden, 2016 erfolgten Überarbeitungen aufgrund der Klarstellungen und Änderungen, die in den 2015 verabschiedeten BEPS-Berichten zu den Aktionspunkten 8-10, Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung, und zu Aktionspunkt 13, Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung, vereinbart wurden. Sie umfasst zudem die 2013 angenommenen überarbeiteten Leitlinien zu Safe-Harbour-Regelungen, die anerkennen, dass gut konzipierte Safe-Harbour-Regelungen Befolgungsaufwand verringern helfen und den Steuerpflichtigen mehr Sicherheit bieten können. Des Weiteren wurden im übrigen Text dieser Ausgabe der OECD-Verrechnungspreisleitlinien Änderungen zur Verbesserung der Gesamtkohärenz vorgenommen.  Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien wurden 1995 in ihrer ursprünglichen Fassung vom Rat der OECD angenommen.

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Anhang I zu Kapitel IV. Mustervereinbarungen für die Einführung bilateraler Safe-Harbour-Regelungen durch die zuständigen Behörden

Dieser Anhang enthält Muster für Grundsatzvereinbarungen, die die zuständigen Behörden bei der Aushandlung bilateraler Safe-Harbour-Regelungen für übliche Kategorien von Verrechnungspreisfällen im Zusammenhang mit risikoarmen Vertriebsfunktionen, risikoarmen Fertigungsfunktionen sowie risikoarmen Forschungs- und Entwicklungsfunktionen nutzen können. Damit soll den Staaten ein anpassungsfähiges Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem sie wichtige Kategorien von Verrechnungspreisfällen, deren Bearbeitung auf Einzelfallbasis gegenwärtig viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, durch bilaterale Safe-Harbour-Regelungen lösen können. Es steht den zuständigen Behörden selbstverständlich frei, die Bestimmungen der Mustervereinbarung bei Abschluss ihrer eigenen bilateralen Vereinbarungen zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen.

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