Bessere Rechtsetzung in Europa: Deutschland 2010
Wie wichtig eine wirkungsvolle Rechtsetzung ist, zeigt sich heute, nach dem schwersten Konjunkturabschwung seit der Großen Depression, deutlicher denn je. Doch wie kann bessere Rechtsetzung die wirtschaftlichen und sozialen Aussichten der Länder im Einzelnen verbessern, dauerhaftes Wachstum fördern und die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften stärken? Was genau ist wirkungsvolle Rechtsetzung? Wie sollte sich die Politik für bessere Rechtsetzung im kommenden Jahrzehnt gestalten und in welche Richtung sollte sie gehen? Um auf diese Fragen zu antworten, hat die OECD in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission ein großes Projekt zur Prüfung der Bemühungen um bessere Rechtsetzung in 15 in der Europäischen Union vertretenen OECD-Ländern – darunter auch Deutschland – gestartet.
In jedem Bericht werden die zentralen Elemente dargestellt und analysiert, die zusammengenommen für ein effektives Regulierungsmanagement sorgen, womit ein Rahmen für die künftige Entwicklung von Regulierungspolitik und -reform aufgezeichnet wird. Untersucht werden u.a. folgende Fragen:
· Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des Regulierungsmanagements
· Institutionelle Kapazitäten für wirkungsvolle Rechtsetzung und allgemeiner Kontext der politischen Entscheidungsfindung
· Transparenz und Verfahren für wirkungsvolle Konsultation und Kommunikation mit der Öffentlichkeit
· Verfahren für die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften, wie z.B. Folgenabschätzungen, und für den Umgang mit dem Regelungsbestand, einschließlich der Frage der Bürokratielasten
· Rechtsbefolgungsgrad, Rechtsvollzug und Rechtsmittel
· Beziehungen zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen sowie zwischen nationalen und EU-Verfahren
Die Teilnehmerländer sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Vereinigtes Königreich.
Also available in: English
- Click to access:
-
Click to download PDF - 2.04MBPDF
Schnittstelle zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
Ein wachsender Anteil nationaler Rechtsvorschriften hat seinen Ursprung auf der Ebene der Europäischen Union. Während EU-Verordnungen in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten und nicht in nationales Recht umgesetzt zu werden brauchen, müssen EU-Richtlinien umgesetzt werden, was die Frage aufwirft, wie sich sicherstellen lässt, dass die Rechtsvorschriften, mit denen das EU-Recht umgesetzt wird, vollständig mit den zu Grunde liegenden Politikzielen im Einklang stehen und mit ihnen keine neuen Hemmnisse für das reibungslose Funktionieren des EUBinnenmarkts geschaffen sowie Überregulierung und die unnötige Belastung von Unternehmen und Bürgern vermieden werden. Die Umsetzung muss ferner zeitnah erfolgen, um das Risiko der Rechtsunsicherheit – insbesondere für Unternehmen – so gering wie möglich zu halten.
Also available in: English
- Click to access:
-
Click to download PDF - 365.41KBPDF