OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018
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Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften bestimmen den Alltag von Unternehmen und Bürgern und sind wichtige Instrumente staatlicher Politik. Rechtsetzung war niemals einfach, die ungeheure Geschwindigkeit des technologischen Wandels und die beispiellose Verflechtung der Volkswirtschaften haben die Aufgabe aber noch schwieriger gemacht. Der OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2018, die zweite Ausgabe dieser Reihe, beschreibt die Anstrengungen der Länder, die Regulierungsqualität in Einklang mit der 2012 veröffentlichten OECD-Empfehlung zu Regulierungspolitik und Governance zu verbessern, und enthält Informationen über gute Rechtsetzungsverfahren. Er liefert wertvolle Erkenntnisse zu den Organisationsformen und institutionellen Strukturen, die die Länder zur Gestaltung, Durchsetzung und Prüfung von Rechtsvorschriften geschaffen haben. Er verweist außerdem auf Bereiche des Rechtsetzungskreislaufs, denen die politisch Verantwortlichen nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Abschließend werden Bereiche mit Verbesserungspotenzial benannt und innovative Ansätze für eine bessere Rechtsetzung aufgeführt.
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Verbesserte Rechtsetzung und Ergebnisse durch verhaltensökonomische Erkenntnisse
Verhaltensökonomische Erkenntnisse haben sich weltweit zunehmend als ein Instrument etabliert, mit dem staatliche Stellen die Wirksamkeit von Politikmaßnahmen stärken wollen. Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die derzeitige globale Nutzung verhaltensökonomischer Erkenntnisse auf der Grundlage von OECD-Untersuchungen seit 2013. Dazu zählt auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Studie zu 60 Nudging- Abteilungen in 23 Ländern und 2 internationalen Einrichtungen sowie eine Sammlung von über 100 Fallstudien zur Anwendung verhaltensökonomischer Erkenntnisse in 11 Politikbereichen. Im Mittelpunkt stehen die Struktur dieser Abteilungen und die zentralen Herausforderungen, die sich für staatliche Stellen bei der Nutzung verhaltensökonomischer Erkenntnisse ergeben. Das Kapitel befasst sich auch mit möglichen neuen Anwendungsbereichen für derartige Erkenntnisse, beispielsweise die Verankerung des Instruments im gesamten Rechtsetzungskreislauf und die Nutzung verhaltensökonomischer Erkenntnisse zur Änderung des Verhaltens von Organisationen.
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